Was ist der Pfarrgemeinderat?


Der Pfarrgemeinderat setzt sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammen. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen(sofern weitere da sind) und die pastoralen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen. Der Pfarrgemeinderat unterstützt den Pfarrer durch Beratung und Umsetzung der Beschlüsse in seinem Leitungsamt und fördert so durch aktive Mitarbeit die Seelsorgetätigkeit in der Pfarrei. Auf diese Weise nimmt er teil am Heils- und Weltauftrag der Kirche.

Die Pfarrgemeinderatswahl findet im Bistum Regensburg alle vier Jahre statt.

 

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat hat viele Möglichkeiten des Engagements: Gottesdienstfeier bis zur Gestaltung von Festen und Feiern, von der aktiven Gestaltung des Gemeindelebens bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
In der Praxis setzt jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte und versucht, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu überzeugen.
Außerdem hält der Pfarrgemeinderat Kontakt zur Kirchenverwaltung.

 

Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?

Bei der Wahl eines Gesamtpfarrgemeinderates muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass jede Pfarrei der Pfarreiengemeinschaft entsprechend ihrer Größe im Gesamtpfarrgemeinderat vertreten ist.


Wer kann Mitglied werden?

Wählbar sind alle gefirmten Katholiken ab 16 Jahren, die in der Pfarrei ihren ersten Wohnsitz haben oder in ihr hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Katholiken der Pfarrei, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren 1. Wohnsitz in der Pfarrei haben sowie sich nicht durch formalen Akt von der katholischen Kirche getrennt haben.

 

Wie wird gewählt?

Die Wahl erfolgt geheim.
Die Wahl erfolgt in den dafür vorgesehenen Wahllokalen.
Alle Wahlberechtigten haben auf Antrag auch die Möglichkeit zur Briefwahl.